Beantragung

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie ist eine Krankenbehandlung, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag übernommen werden, von den Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen entsprechend anteilig, je nach Versicherungsvertrag. Bitte bringen Sie beim ersten Termin lediglich eine gültige Krankenversicherungskarte Ihres Kindes mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die Kostenübernahme erfolgt bei Antragstellung vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Begonnene Behandlungen können auch darüber hinaus zu Ende geführt werden.

Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patient*in und Therapeut*in für eine Psychotherapie, stellt der/die Patient*in bei ihrer bzw. seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) geplant ist, schreibt der/die Therapeut*in zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine*n externe*n Gutachter*in übermittelt. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies dem/der Versicherten und dem/der Therapeut*in mit.