Die psychotherapeutische Behandlung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht (laut §7 der Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg).
Das bedeutet, dass der/die behandelnde Therapeut*in niemandem über Inhalte der Behandlung Auskunft erteilen darf, es sei denn der/die Patient*in bzw. gegebenenfalls die gesetzlichen Vertreter entbinden ausdrücklich von der Schweigepflicht.